Lasst uns reden

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen.

Gerade im Fall der derzeitigen Ausnahmelage werde ich alles dafür tun, mit meinen Kunden ins Gespräch zu kommen, um die Verlegung bestehender Verträge zu unterstützen und aus meiner Sicht -wenn möglich- zu vereinfachen. Auch ich muss mein Unternehmen am Leben erhalten und für Freiberufler ist keine klare Regelung für Verdienstausfälle getroffen -Stand heute-.

Gerade im Bezug auf Veranstaltungen oder Hochzeiten kamen in den letzten Tagen viele Fragen auf, von denen ich hier einige beantworten will, ohne aber ins Detail zu gehen. Ich bitte zu beachten, dass diese Regelungen nur auf mich und mein Unternehmen und in der derzeitigen Ausnahmesituation zutreffen!

1.  Der bestehende Vertrag muss komplett storniert werden, da kein Ausweichtermin möglich ist. Muss ich das volle Honorar tragen?

Das ist abhängig vom Buchungs- und Absagedatum, jedoch gerade jetzt klare „Verhandlungssache“. Ein Honorar über 100 % werde ich bis zum Ende der derzeit bestehenden Einschränkungen aber -abgesehen von möglichen Einzelfällen- nicht verlangen!

2. Der bestehende Vertrag muss verlegt werden, ein Ausweichtermin steht aber noch nicht fest. Wie wird das Honorar für die Verlegung berechnet?

In diesem Fall muss man -wenn möglich- nach einem gemeinsamen neuen Termin suchen. Der Tag war ja auch für mich geplant und verplant. Es ist daher von Vorteil, über den Nachholtermin schon im Voraus Ihrer Planungen zu reden, um einer Stornierung wegen Terminüberschneidungen vorzubeugen. Die Anzahlung -sofern erfolgt und berechnet- bleibt bestehen und wird dann später verrechnet.

3. Der bestehende Vertrag muss verlegt werden, ein Ausweichtermin steht bereits fest. Wie wird das Honorar berechnet?

Das ist abhängig davon, ob ich am Tag des neuen Termins bereits einen anderen Auftrag habe oder den Auftrag laut Vertrag erfüllen kann. Im Erfüllungsfall wird der Vertrag beidseitig ein gehalten und das Honorar wird wie vereinbart berechnet. Sollte ich den Termin nicht wahrnehmen können, muss man sich zeitnah zusammen setzen und miteinander reden – notfalls über Telefon oder Skype.

4. Meine Hochzeit weicht wegen der vielen Auflagen vom Vertrag ab (weniger Gäste, Trauung kürzer usw.). Muss ich trotzdem das volle Honorar begleichen?

Das muss im Einzelfall entschieden werden. Zum Verständnis: Im Regelfall habe ich den Tag für Ihre Hochzeit komplett reserviert und -je nach Zeitaufwand- diesen Tag auch berechnet. Eine Änderung der Personenanzahl oder der Länge der Hochzeit muss daher nicht zwangsläufig zur Honorarminderung führen. Ich versuche jedoch immer, eine passende Lösung für beide Seiten zu finden.

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen und ganz besonderes Fingerspitzengefühl im Umgang miteinander. 

Ich hoffe ich konnte einige Fragen beantworten. Ich bin bei weiteren Problemen über mein Kontaktformular oder telefonisch unter 0177 84 55067 erreichbar.