ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

www.freshshots.de

Diese AGB sind durch den Seitenbetreiber erstellt und urheberrechtlich geschützt. Jede Kopie ist untersagt und wird sofort strafrechtlich verfolgt.

1 GELTUNG
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des
Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

2 AUFTRAGSPRODUKTIONEN
2.1 Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.2 Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
2.3 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
2.4 Sind dem Fotografen innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3 ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG UND DIGITAL)
3.1 Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
3.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbild- bzw. Filmwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 bzw. Ziff. 6 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen,
die zu vergüten sind.
3.4 Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
3.5 Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäfts-internen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
3.6 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

4 NUTZUNGSRECHTE
4.1 Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
4.2 Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
4.3 Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen, das eine einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4.4 Jede über Ziff. 4.3 AGB hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
4.4.1 eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
4.4.2 die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. 3.5 AGB dient,
4.4.3 jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven
(auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
4.4.4 die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern,
die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
4.5 Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
4.6 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
4.7 Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
4.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

5 HAFTUNG
5.1 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
5.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
5.3 Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
5.4 Sollte aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, haftet dieser nicht für jegliche dem Auftraggeber daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen.
5.5 Bereits gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber in den unter
Ziff. 5.4 AGB genannten Fällen zurückerstattet.
5.6 Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
5.7 Sofern der Fotograf notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Fotografs. Der Fotograf haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.8 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
5.9 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Fotografs. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Fotograf nicht.
5.10 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Fotograf geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

6 HONORARE
6.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Wenn nicht anders angegeben, versteht sich das Honorar zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6.2 Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. 4.3 AGB abgegolten.
6.3 Wenn nicht anders angegeben, sind durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
6.4 Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. Das Honorar gemäß Ziff. 6.1 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
6.5 Abweichend von Ziff. 6.4 AGB kann der Fotograf durch schriftliche Vereinbarung eine Buchungsgebühr oder Zahlung per Vorkasse vom Kunden verlangen. Ab einer zu erwartenden Rechnungshöhe von 1000,00 Euro netto behält sich der Fotograf damit vor, eine Anzahlung vor Auftragsbeginn von 30 v.H. in Rechnung zu stellen.
6.6 Bei Zahlungsverzug kann der Fotograf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Geschäftsverkehr vom 22.07.2014, in Kraft getreten am 29.07.2014, wurde in § 288 BGB neu eine Verzugspauschale i.H.v. 40 Euro eingeführt. Ein Fotograf, eine Bildagentur oder ein sonstiger Gläubiger kann also mit der Mahnung zugleich mit den Verzugszinsen auch die Verzugspauschale i.H.v. 40 Euro unter Verweis auf § 288 Abs. 5 BGBgeltend machen.
6.7 Bei Aufträgen, die über einen Zeitraum von 4 Wochen Dauer geplant sind, ist der Fotograf zur Erstellung von Abschlagsrechnungen/Zwischenrechnungen berechtigt. Diese beinhalten immer die bisher gelieferten Leistungen.

7 REISEKOSTEN
Bei Aufträgen, die sich nicht innerhalb von 30 Kilometern (gemessen an Google, schnellste Strecke, Nutzung KfZ) vom Standort des Fotografen befinden, berechnet dieser Reisekosten in Form von Anfahrtspauschalen. Dabei werden Fahrzeit, Verschleiß sowie Kosten für Treibstoff zusammengefasst.

7.1 Reisekosten

Anfahrtszone 1_____0-30 km_____inklusive
Anfahrtszone 2_____31-50 km_____88,00 EUR
Anfahrtszone 3_____51-70 km_____132,00 EUR
Anfahrtszone 4_____71-90 km_____160,00 EUR
Anfahrtszone 5_____91-120 km_____198,00 EUR
Anfahrtszone 6____121-249 km_____242,00 EUR
Anfahrtszone 7____ab 250 km_____Berechnung nach Zeit und Kilometern (Pkt. 7.2)

7.2 Anfahrtskosten ab 250 km

a) je gefahrene Stunde 65,- EUR
b) zzgl. Kilometergeld 0,59 EUR

alle Kosten gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

8 GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Fotograf übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Fotograf von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9 RÜCKTRITT DES AUFTRAGGEBERS
Tritt der Kunde vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 30% der im Auftrag vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor dem Fototermin, so beträgt das Ausfallhonorar 50%, innerhalb 24 Stunden vor dem Fototermin 100% der vereinbarten Summe. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

10 VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
10.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 500,-€ pro Bild und Einzelfall, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
10.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen, mindestens jedoch 100,-€ pro Bild und Einzelfall.

11 ALLGEMEINES
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.2 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Naumburg.